Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Mieter

1. Vermittlung von Mietobjekten

Die Firma Cape Coral Vacation Rentals, Inc. (CCVR) handelt als Vermittler für die Vermietung von Ferienimmobilien. Vertragliche Beziehungen werden lediglich zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Mietobjektes abgeschlossen. CCVR vermittelt weder Reiseleistungen noch tritt die Firma als Reiseveranstalter auf. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen.

2. Abschluss des Vertrages

Die Anmeldung erfolgt direkt bei CCVR per E-Mail, Fax, oder Telefon durch den Mieter, der für die Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden und seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die Zusendung der Anmeldung entspricht einem Vertragsangebot, an das sich der Mieter eine Woche zu binden hat. Der Vertrag kommt mit der Übersendung des schriftlichen Mietvertrages zustande, der von CCVR in Vollmacht für den Eigentümer unterzeichnet ist. Der Vertrag enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie sonstige Bedingungen. Eine Abänderung des Mietvertrages ist nach Erhalt nur noch möglich, wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bei CCVR ist kein verbindlicher Vertrag. Das Zustandekommen des Mietvertrages sowie die Miet- und Geschäftsbedingungen sind rein privatrechtlich; das Reiserecht findet bei Buchungen über CCVR als Vermittler keine Anwendung.

3. Bezahlung

20 % der Mietkosten und die 11% Steuern sind, sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart, innerhalb von fünf Werktagen an CCVR zu zahlen, per Kreditkarte oder mit U.S. Scheck. Die Restsumme ist bei Anreise fällig und wird vor Ort vom jeweiligen Hausverwalter kassiert. Nur Travelers Schecks oder Bargeld sowie bankbestätigte U.S. Schecks werden akzeptiert. Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, ohne den Mieter extra darüber benachrichtigen zu müssen.

4. Nebenkosten

Zum Mietbetrag kommen noch Endreinigung, Steuern, und Stromkosten hinzu. Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, Poolreinigung etc., die während der Mietzeit anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses. Telefonkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen zusätzlich entrichtet werden, sofern das Telefon nicht ohnehin für Ferngespräche gesperrt ist. Ortsgespräche sind kostenlos.

5. Kaution

Sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart ist die Kaution bei Anreise an die Hausverwaltung zu zahlen. Sie wird unverzinst ca. vier Wochen nach Beendigung der Mietzeit komplett erstattet, sofern nicht Stromkosten oder Telefongebühren abzuziehen sind. Die Erstattung erfolgt üblicherweise per Scheck; Mieter sollten dem Verwalter ihre Adresse mitteilen, um die Erstattung nicht unnötig zu verzögern. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung etwaiger vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies spätere Geltungsmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt.

6. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Internetseite von CCVR sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von CCVR. Der Vermieter beruft sich auf die durch die Hauseigentümer mitgeteilten Angaben zu Ausstattung und Beschreibung. Sollte eine in den Hausbeschreibungen dargestellte Angabe nicht zutreffen, so kann CCVR hierfür nicht haftbar gemacht werden. Forderungen sind gegenüber dem Hauseigentümer geltend zu machen. Der Hauseigentümer ist für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen der Vermietung seines Hauses alleine verantwortlich.

7. Preisgestaltung

Für die Preisgestaltung ist der Hauseigentümer verantwortlich. CCVR ist an die Preisvorgaben gebunden und nicht zur eigenmächtigen Abänderung der Preise befugt. Es gelten die im Internet angegebenen Beschreibungen und Bedingungen, für die ebenfalls der Eigentümer verantwortlich ist.

8. Preisänderungen

Die auf der Webseite angegebenen Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Im Mietvertrag festgehaltene Preise sind verbindlich, sofern der Preis nicht aufgrund neuer Angaben (wie z.B. zusätzliche Gäste), geänderter Steuern und/oder staatlicher Abgaben, oder wegen eines Rechenfehlers neu kalkuliert werden muss.

9. Stornierung durch Mieter

Der Mietvertrag kann jederzeit vor Reisebeginn durch den Mieter gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es erfolgt keine Erstattung der Anzahlung. Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

10. Stornierung/Umbuchung durch CCVR

Sollte das gebuchte Haus durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, so wird der Mietvertrag storniert und der Mieter erhält die komplette Anzahlung zurück. Weitergehende Forderungen sind in diesen Fällen nicht zulässig.

11. Abhilfe bei Mängeln

Weist das Haus aus Sicht des Mieters Mängel auf, so sollt er sich unverzüglich an die Hausverwaltung oder an CCVR wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die schriftliche Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass keine etwaigen Ansprüche (Minderung) geltend gemacht werden können. Bautätigkeiten in der Nachbarschaft um das Mietobjekt werden ausdrücklich nicht als Mangel anerkannt.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Mieter ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere der Verlust der Anzahlung bei Stornierung, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. CCVR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

13. Weitere Bedingungen

Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen und zur Verfügung stehender Gegenstände im Mietobjekt erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Mieter haftet für durch ihn verursachte Beschädigungen an Möbeln, Teppichen, Wänden, technischer Ausstattung, usw. Wir bitten das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes. Die Endreinigung umfasst eine Haus- und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Größere Reinigungsmaßnahmen, insbesondere Teppichreinigungen, gehen zu Lasten des Mieters. Im Haus sollte das Rauchen aus Rücksicht auf andere Mieter unterbleiben. Das Rauchen auf der Terrasse und anderen Außenbereichen ist gestattet. Haustiere sind nur nach Absprache und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Eigentümers zulässig. Bezug des Hauses ab 16:00 Uhr, check-out bis 10:00 Uhr am Abreisetag, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Bei verspäteter Abreise wird eine Gebühr erhoben.
Der Poolservice hat Zugang zum Poolbereich und die Türen des Poolkäfigs sind daher unverschlossen zu halten. Der Pool wird einmal wöchentlich gewartet. Der Gartenservice hat Zugang zur Garage und dem Garten. Der Rasen wird je nach Saison alle 1 – 2 Wochen gemäht.

14. Rechtsstreit

Sollte es zu einem Rechtsstreit bzgl. des Gegenstandes des Mietvertrages kommen, so ist die unterlegen Partei verpflichtet, die aus dem Streitfall entstandenen Anwalts- und sonstigen rechtlichen Kosten der obsiegenden Partei zu begleichen.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.